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N-Lex
Verordnung über den Absatz von Magermilchpulver aus öffentlicher Lagerhaltung zur Denaturierung, zur Verarbeitung zu Mischfutter und zur Ausfuhr sowie über die Lieferung von Magermilchpulver im Rahmen der Nahrungsmittelhilfe
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Eingangsformel
§ 1 Begriffsbestimmung, Anwendungsbereich
§ 2 Zuständige Stellen
§ 3 Zulassung der Herstellungs- und der Verarbeitungsbetriebe
§ 4 Kautionen
§ 5
§ 6 Verarbeitung des von der Bundesanstalt verkauften Magermilchpulvers
§ 7 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 8
§ 9 Duldungs- und Mitwirkungspflichten
§ 10 Verpflichtete Personen
§ 11 Verarbeitung von Magermilchpulver aus anderen Mitgliedstaaten
§ 12 Verarbeitung in einem anderen Mitgliedstaat
§ 13 Ausfuhrabfertigung
§ 14 (weggefallen)
§ 15 Inkrafttreten
Schlußformel
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